Harald Weiß
Hauptstr. 1
79589 Binzen
Telefon: (+49)7621 689625
E-Mail: harry@swimconcept.net
Voranmeldungen zu den Kursen können nur mit dem Kontaktformular, schriftlich oder per Email erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung in elektronischer oder schriftlicher Form.
Eine Teilnahme am Kurs ist nur nach Anmeldung und Einzahlung der Kursgebühr verbindlich. Ist bei Gruppenkursen die Anmeldung und Kursgebühr nicht spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn bei swimConcept eingegangen, wird der vor reservierte Platz anderweitig vergeben.
Die gesamte Kursgebühr ist bei der Anmeldung bzw. spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Alternativ kann die Kursgebühr bei der Kursleitung zur ersten Unterrichtsstunde in bar bezahlt werden. In diesem Fall muss die Kursgebühr passend übergeben werden.
Eine Gruppenkurs geht über 8 Unterrichtseinheiten, sofern nichts anderes angegeben wurde. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht. Bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer wird die Kursgebühr nicht erstattet.
Im Fall einer Verhinderung durch swimConcept, die Kursstunde durchzuführen (z.B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem anderen Schwimmbad nachgeholt. Auch steht es swimConcept frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.
Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt swimConcept keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.
Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten.
Sollten Sie Beanstandungen, Fragen oder Probleme haben, lassen Sie es uns umgehend wissen, damit wir zufrieden stellende Lösungen finden können.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Datenschutz
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